Im Trauerfall sind einige gesetzliche und behördliche Vorgaben zu beachten. Wir sind für diese Vorgaben ausgebildet und spezialisiert. Zu jedem Zeitpunkt achten wir darauf, dass nichts vergessen gehen kann oder Fristen versäumt werden.
Das Standesamt des Sterbeortes erstellt die Sterbeurkunden. Bei dieser Behörde müssen wir die von uns erstellte Sterbefallanzeige, die aufgeführten Personenstandsurkunden und die ärztliche Todesbescheingung vorlegen.
Liegen Ihnen diese Personenstandsurkunden nicht vor, dann sind wir Ihnen bei der Anforderung bei dem zuständigen Standesamt gerne behilflich. Personenstandsurkunden aus dem Ausland müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Dies können wir gerne sehr zeitnah veranlassen.
Bitte bringen Sie - soweit vorhanden - die benötigten Dokumente mit zu unserem gemeinsamen Beratungsgespräch.